HERAUSGEBER

Verantwortlich gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG)

FMT KO UG (haftungsbeschränkt)
Züchnerstraße 2a, 56070 Koblenz
Telefon: 0176 2280 7839

Geschäftsführer: Kenneth Ortiz
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Registernummer: HRB 25240
Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG):
DE 306665773

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55
Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV):

FMT KO UG (haftungsbeschränkt),
Züchnerstraße 2a, 56070 Koblenz

Bankverbindung: Sparkasse Koblenz
Kontoinhaber: Kenneth Ortiz
IBAN: DE49 5705 0120 0000 2529 57

Internet:
www.fmt-koblenz.com
Email: info@fmt-koblenz.com

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Haftung für Inhalte

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

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Urheberrecht    

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Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Wir sind allerdings nicht verpflichtet und nicht bereit, an der vorgenannten OS oder einem sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.

(Der Hinweis auf das Streitbeilegungsverfahren sollte direkt ins Impressum selbst, in den AGB geht es etwas unter am Ende – außerdem wäre es ja möglich, dass irgendwann die AGB irgendwo anders gespeichert werden).

Quellen: eRecht24 Disclaimer, Facebook-Disclaimer von eRecht24, Google Analytics Datenschutzerklärung, Datenschutzerklärung für Google Adsense, Datenschutzerklärung Google +1, Twitter Bedingungen

Siehe auch unsere DATENSCHUTZERKLÄRUNG

© FMT KO UG (haftungsbeschränkt)

 
 
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Vertragsschluss

(1) Nutzungsumfang:
Die FMT KO UG (haftungsbeschränkt), ansässig in Züchnerstr. 2a, 56070 Koblenz, Geschäftsführer Kenneth Ortiz (im Folgenden: „FMT KO“) gewährt den Mitgliedern und Teilnehmer an Zusatzvereinbarungen (im Folgenden: „Mitglieder“) während der Trainingszeiten, gegen das vereinbarte Entgelt die Teilnahme an offiziellen Trainings nach vorheriger Anmeldung und Maßgabe freier Plätze. FMT KO behält sich vor, Öffnungszeiten und Kursangebote zu ändern. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

(2) Zustandekommen des Vertrages: Mit Ihrer Anmeldung über EVERSPORTS geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit FMT KO zu schließen. Die Annahme erfolgt spätestens mit dem Versenden einer Bestätigungsmail Ihrer gebuchten Leistung.

(3) Leistungen: FMT KO verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Trainingseinheiten in der Kleingruppe zu betreuen.  Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

(4) Trainingsmodalitäten: Das Training erfolgt nach dem FMT KO-Konzept. Es wird in Gruppen, in Anwesenheit eines Trainers trainiert. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/ oder Geräte bzw. der Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur mit vorheriger Zustimmung von FMT KO, beispielsweise im Rahmen des „Freien Trainings“ möglich. Die aktuellen Trainingstermine und -zeiten werden per Online Portal (EVERSPORTS) und Webseite (www.fmt-koblenz.com) bekannt gegeben. Wird es FMT KO aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied darf nur dann trainieren, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einer FMT KO Trainingseinheit, welche physisch und psychisch intensiv sein kann, zu unterziehen. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Personals ist Folge zu leisten.

(5) Jugendliche:
Für Jugendlich vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendetem 18. Lebensjahr ist nur im Beisein eines verantwortlichen Trainers oder Bevollmächtigten gestattet.

(6) FMT KO beauftragt die Eversport GmbH als Auftragsverarbeiter mit der Erbringung abrechnungsdienstlicher Leistungen, welche unter anderem die Verwaltung und Kontrolle der kundenbezogenen Finanztransaktionen (Lastschriften etc.) und das Mahnwesen betreffen.

§ 2 Hausordnung

Bei Nutzung unterliegt das Mitglied der Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelung zur Wahrung der Rechte der anderen Mitglieder und einen Verhaltenskodex.
Die Weisungsbefugten Mitarbeiter von FMT KO sind berechtigt Weisungen zu erteilen, sollte dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes in der Anlage von Nöten sein. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

§ 3 Änderungen Persönlicher Daten

Änderungen vertragsrelevanter Daten, wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied der FMT KO unverzüglich mitzuteilen. Kosten die dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen FMT KO nicht mitgeteilt hat, sind vom Mitglied zu tragen.

§ 4 Mitgliedsbeitrag und Zahlungsverzug

(1) Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge:
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am letzten Werktag des vorherigen Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig.

(2) Kosten bei Rückbuchung:
Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

§ 5 Mitgliedschaft und Kündigungsfristen

(1) Dauer der Mitgliedschaft nach Laufzeit und der entsprechenden Kündigungsfristen:

ALL-IN 6 Monate:
Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von 6 Monaten geschlossen. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder FMT KO unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 6 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten 4 Wochen.

ALL-IN 12 Monate:
Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder FMT KO unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten 4 Wochen.

STUDENTENTARIF:
Der Vertrag wird zunächst für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder FMT KO unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten 4 Wochen. Die Gewährung des Studententarifs setzt die Vorlage eines gültigen Nachweises (Immatrikulationsbescheinigung) voraus.

PERSONAL TRAINING, VISIT FMT:
Es wird eine einzelne Leistung gebucht. Der Vertrag gilt für die Dauer der jeweiligen Leistung, im Falle des PERSONAL TRAININGS für einmalig 60 Minuten, im Falle von VISIT FMT für einen Geschäftstag.

ZEHNERKARTE:
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Die ZEHNERKARTE ermöglicht es dem Mitglied an 10 Kursen in einem Zeitraum von 12 Monaten teilzunehmen. Der Vertragsbeginn wird auf den Zeitpunkt des Erwerbs der ZEHNERKARTE festgelegt. 12 Monate nach Erwerb der Zehnerkarte verfallen evtl. noch ausstehende Leistungen. Die ZEHNERKARTE gestattet ausschließlich die Teilnahme an den ausgeschriebenen Kursen von FMT KO. Eine Teilnahme am Freien Training ist mit der ZEHNERKARTE nicht möglich. Die ZEHNERKARTE ist personengebunden und nicht übertragbar.

(2) Außerordentliches Kündigungsrecht:
Die Mitgliedschaft kann durch das Mitglied außerordentlich, aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Mitglieds liegen, gekündigt werden, wenn dem Mitglied die weitere Nutzung der Leistungen von FMT KO bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar ist. In derartigen Fällen kann die Mitgliedschaft insbesondere bei Schwangerschaft bis zu zwei Monate nach Geburt ruhen. Bei Krankheiten die länger als acht Wochen dauern, kann die Mitgliedschaft bis zu Ende der Krankheit ruhen. Voraussetzung ist ein Attest eines Facharztes, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Mitglieds nicht mehr möglich ist. In den vorgenannten Fälle verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat.

(3) Die Kündigung der Mitgliedschaft und Zusatzvereinbarungen haben in Textform zu erfolgen.

§ 6 Kündigung durch FMT KO

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies FMT KO, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich FMT KO ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 7 Ruhezeitvereinbarung

Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis nach Absprache für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, maximal 6 Monate, ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Verhalten im Studio

Es ist nicht gestattet in den Räumlichkeiten von FMT KO zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht im persönlichen und ärztlich verordnetem Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika etc.) untersagt. In gleicher Weise ist dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist FMT KO berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

§ 9 Haftung

(1) FMT KO haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FMT KO, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von FMT KO zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der in § 1 (1) der Vereinbarung genannten Einrichtungen. Körperliche und geistige Beeinträchtigungen eines Mitglieds sind FMT KO vor Vertragsabschluss zu melden.

(2) Eine Haftung von FMT KO für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens von FMT KO zurückzuführen.

(3) Vorsätzliche Beschädigung oder Diebstahl von Equipment oder andere im Eigentum von FMT KO befindlichen Gegenständen oder Interieur werden sofort zur Anzeige gebracht. Die Kosten der Ersatzbeschaffung bzw. der Widerherstellung und der Rechtsverfolgung hat das Mitglied vollumfänglich zu tragen.

§ 10 Datenschutz

(1) Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne die ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden sowie bei berechtigtem Interesse auch Inkasso-Unternehmen.

(2) FMT KO wird unwiderruflich sowie unentgeltlich das Recht eingeräumt, Fotos und Filme von Mitgliedern ausschließlich im Zusammenhang mit der Darstellung von Veranstaltungen, Kursen und des allgemeinen Trainings anzufertigen und zu veröffentlichen. Darunter fällt insbesondere sie zu vervielfältigen und zu verbreiten (in gedruckter Form und auf digitalen Trägern), sie öffentlich auszustellen (z.B. bei anderen Veranstaltungen), sie öffentlich wiederzugeben (etwa bei Filmvorführungen) und sie öffentlich zugänglich zu machen (im Wege der Online-Übermittlung).

(3) Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß § 1 (6) dieser Vereinbarung der Eversport GmbH zur Erbringung abrechnungsdienstlicher Serviceleistungen bereitgestellt.

§ 11 Änderungsvorbehalt AGB

FMT KO ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderung notwendig erscheint und das Mitglied hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Beabsichtigte Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn das Mitglied innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe nicht in Textform widerspricht.
FMT KO wird das Mitglied bei Bekanntgabe auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen.

§ 12 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an der vorgenannten OS oder einem sonstigen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.